
Die erste Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schulsystem eröffnet jedem Kind einen individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich die Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jede Schülerin und jeder Schüler erhält deshalb regelmäßig die Möglichkeit, ihren oder seinen Bildungsweg neuen Gegebenheiten und Zielen anzupassen.
Bitte beachten Sie:
Bei allen Übertritten, die von Mittelschule, Realschule oder Gymnasium erfolgen (also nicht aus der Grundschule), muss am Montag, 3. August 2026, das aktuelle Jahreszeugnis persönlich in der Zeit von 08:00 - 13:00 Uhr vorgelegt werden. Nur so wird aus einer Voranmeldung eine verbindliche Anmeldung an unserer Schule. Für die Voranmeldung ist es unbedingt erforderlich in der Zeit von März bis Mai einen persönlichen Beratungstermin über unser Sekretariat zu vereinbaren.
Befüllen Sie das Anmeldeformular digital und drucken Sie diese dann im Anschluss aus. Sollte Ihr Browser das Ausfüllen nicht zulassen, so können Sie die Datei mit Hilfe der kostenfreien Anwendung Adobe Reader öffnen.
Erziehungsberechtigte bringen zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
Von der JGST 4 der Grundschule:
Die Grundschule spricht mit dem Übertrittszeugnis eine Einschätzung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dazu die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht im Übertrittszeugnis der JGST 4 heran. Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich.
Probeunterricht
Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden. Die schriftlichen Aufgaben des dreitägigen Probeunterrichtes in den Fächern Deutsch und Mathematik werden vom Kultusministerium zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Der Probeunterricht ist erfolgreich bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird.
Eltern entscheiden
Die Eltern können sich nach einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.
Von der JGST 5 der Mittelschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin/der Schüler im Jahreszeugnis der JGST 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.
Von der JGST 5 des Gymnasiums:
Übertritt uneingeschränkt möglich (in der Regel zu Beginn des Schuljahres).
Einsatz von Tablets ab JGST 5:
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der PDF Elterninformation zum Einsatz von Tablets (s. unten).
PDF Einwilligungserklärung Datenschutz
PDF Elterninformation zum Einsatz von Tablets
Von der JGST 5 der Mittelschule:
Für den Übertritt von der JGST 5 der Mittelschule in die JGST 6 der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und mit Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.
Von der JGST 5 des Gymnasiums:
Bei Vorrückungserlaubnis in die JGST 6: Übertritt uneingeschränkt möglich. In allen anderen Fällen: Entscheidung durch die aufnehmende Realschule zur Frage des Vorrückens oder Wiederholens.
Von der JGST 6 des Gymnasiums:
Übertritt uneingeschränkt möglich (Ausnahme: Wiederholungsverbot nach Art. 53 Abs. 3 BayEUG).
Einsatz von Tablets ab JGST 6:
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der PDF Elterninformation zum Einsatz von Tablets.
PDF Einwilligungserklärung Datenschutz
PDF Elterninformation zum Einsatz von Tablets
Von der Mittelschule:
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Vom Gymnasium:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt uneingeschränkt möglich.
In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.
Von der Wirtschaftsschule oder M-Klassen der Mittelschule:
Bei Vorrückungserlaubnis in die nächsthöhere Jahrgangsstufe: Übertritt mit Probezeit möglich.
In allen anderen Fällen Beratung durch die aufnehmende Realschule.
PDF Einwilligungserklärung Datenschutz
Nur möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Die Aufnahmeprüfung entfällt bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Mittlerer-Reife-Klassen der Mittelschulen, wenn diesen die Erlaubnis zum Vorrücken oder zum Vorrücken auf Probe in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erteilt wurde oder deren Jahreszeugnis in Vorrückungsfächern, die auch in der entsprechenden Jahrgangsstufe der Realschule unterrichtet werden, nicht mehr als einmal die Note 5 aufweist.
PDF Einwilligungserklärung Datenschutz
Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf den farbigen Link.
StRin (RS) Gabriele Mathes berät Sie neben den Fachlehrkräften und den Klassenleitungen gerne in den Bereichen:

BeRin (RS) Anne Winkle bietet Beratung und Hilfe bei allen Fragen und Schwierigkeiten, z.B. in den Bereichen:
• Teilleistungsstörungen wie z.B. Lese- und Rechtschreibprobleme
• Schwierigkeiten im Lern- und Leistungsbereich
• Probleme mit dem Lernen und / oder dem Arbeitsverhalten
• Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme
• Prüfungsangst und Schulangst
• Motivationsprobleme und Schulunlust
• Schwierigkeiten in der Klassengemeinschaft
• Familiäre Probleme
• Andere Themen oder Probleme über die man mit niemandem sprechen kann…
Erreichbarkeit / Kontakt:
Die schulpsychologische Beratung ist…
- freiwillig.
- vertraulich.
- kostenlos.
Alternativ können Sie sich wenden an:
Schulberatungsstelle Oberbayern-West

Die Lese-Rechtschreib-Störung (LRSt) – auch Legasthenie genannt – ist ein Sammelbegriff für erhebliche und lang andauernde Schwierigkeiten beim Erlernen der Schriftsprache (Lesen und Rechtschreiben) oder bei ihrem Gebrauch. Lese-Rechtschreibstörungen sind bewältigbar, wenn Eltern und Schule den richtigen Umgang damit finden. Entdecken Sie Möglichkeiten wie "Notenschutz" oder „Nachteilsausgleich“ bei Legasthenie.
Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Die Angebote unserer Schule umfassen:
Beratung für Schülerinnen und Schüler bei unterschiedlichsten Problemen wie z. B.Dipl.-Sozialpädagogin Dorothee Liebert ist seit April 2019 an der RSD als Jugendsozialarbeiterin tätig.
JAS-Büro: Raum 0_05
Tel. 08131 99686305 (gerne auf den AB sprechen)
jas-rsd@awo-dachau.de
Dipl.-Sozialpädagogin Rebecca Bruttel ist seit April 2024 an der RSD als Jugendsozialarbeiterin tätig.
JAS-Büro: Raum 0_32
Tel. 08131 99686532 (gerne auf den AB sprechen)
jas-rsd@awo-dachau.de

Die Aufklärung über psychische Erkrankungen wie z. B. Depression und Angststörungen zur Prävention und Gesundheitsfürsorge ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der auch Schulen einen wichtigen Beitrag leisten können.
Eine Übersicht zu innerschulischen und außerschulischen Hilfsangeboten in der Region finden Sie nebenstehend als PDF zum Download. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Ihnen als Eltern Einrichtungen und Personen bekannt machen, an die Sie oder Ihr Kind sich in Notlagen vertrauensvoll wenden können.
Selbstverständlich steht Ihnen als erste Ansprechpartnerin an der Schule auch in diesen Fragen immer unsere Schulpsychologin zur Verfügung.
Seit vielen Jahren sind an unserer Realschule Streitschlichter/innen im Einsatz und auch in diesem Schuljahr wurden wieder neue Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildet, die Euch - liebe Schülerinnen und Schüler - helfen wollen, eure Streitereien zu begraben. Bestimmt habt ihr vorab einige Fragen, die wir an dieser Stelle beantworten wollen.
Unsere Streitschlichter und Streitschlichterinnen sollen und können:
Wie bekomme ich einen Termin? Während der zweiten Pause sind unsere Streitschlichterinnen und Streitschlichter im Streitschlichterraum 2_12 zu finden.
Kommt einfach dort vorbei und vereinbart ein Treffen!

Die RSD arbeitet seit mehreren Jahren mit der Agentur für Arbeit in Dachau zusammen. In den JGST 8, 9 und 10 erhalten unsere Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, neben verschiedenen berufsvorbereitenden Angeboten auch die Möglichkeit Gesprächstermine zur Berufsberatung an der Schule zu vereinbaren.
Frau Dipl.-Ing. (FH) Eva Geißler
08131 565144
Eva-Maria.Geissler@arbeitsagentur.de

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